Mietpreisbremse – Vormiete zählt nicht
Das Landgericht hat am 26.04.2023 entschieden (Urteil zum Aktenzeichen 64 S 189/
22), dass ein Vermieter sich dann nicht auf die Vormiete berufen kann, wenn gegenüber dem Vormieter(!) gegenüber
gegen die Informationspflicht des § 556g BGB verstoßen wurde.