Auslegung von Begriffen nach der DIN 277
Bei der Berechnung der Flächen von Gewerberäumen wird häufig auf die DIN 277 zurückgegriffen. Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013 müssen die Begriffe der DIN-Norm nicht immer eins zu eins verwendet werden, um eine Berechnung nach der Norm zu rechtfertigen.