Minderung bei Schimmel in Großteil der Wohnung
Mit Urteil vom 06.05.2010 hat das Amtsgericht Köln die Klage eines Vermieters auf Nachzahlung von Mietzins zurückgewiesen, nachdem die Mieter die Miete um 25% monatlich aufgrund eines Schimmelbefalls im Schlafzimmer gemindert hatten.