Sondermerkmal „Dusche getrennt von Badewanne“
Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2014 nimmt das Landgericht Berlin zu der Frage Stellung, wie das Sondermerkmal nach dem Berliner Mietspiegel "Dusche getrennt von Badewanne" auszulegen ist und ob weitere Umstände zu berücksichtigt werden können.