Keine separate Kündigung des verbundenen Garagenmietvertrags
Wenn eine Wohnung und eine Garage ein einheitliches Mietverhältnis bilden, kann der Garagenmietvertrag nicht alleine gekündigt werden Unter welchen Voraussetzungen von einem solchen einheitlichen Mietverhältnis ausgegangen werden kann, erklärt der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2011.