Fachhandwerksklausel für Schönheitsreparaturen
In einem Urteil vom 28.10.2015 hat das Amtsgericht Köln im Rahmen einer Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution über die Wirksamkeit einer sogenannten Fachhandwerksklausel bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen entschieden.