Widerruf der Nutzung von Gemeinschaftsflächen
Ein Gewerberraummieter hat kein Nutzungsrecht an gemeinschaftlichen Außenflächen (z.B. Terrasse, Straßenfläche), nur weil diese seit 10 Jahren durch ihn genutzt werden, wenn diese Nutzaung vertraglich nicht vereinbart wurde, so das Landgericht Frankfurt/Main.