Pflicht zur Entfernung von Graffitis als AGB?
Mit Urteil vom 06.10.2015 hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Klausel, die dem Mieter die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung zu weitgehend überbürdet, als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist.