Anrechnung von Balkonen und Terrassen zur Wohnfläche vor 2004
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 wurde durch den BGH über die Frage entschieden, wie im Regelfall die Flächen von Terrassen und Balkone bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen sind, wenn der Mietvertrag vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurde.