
Ladungsfrist zur Versammlung nicht eingehalten
In einem Urteil vom 06.11.2014 beschäftigt sich das Landgericht München mit der Frage, wann ein Beschluss der Wohnungseigentümer bereits deshalb für ungültig zu erklären ist, weil die Ladungsfrist zur (Wohnungseigentümer-) Versammlung nicht eingehalten wurde.