Flächenabweichung – im Gewerbe freie Wahl der Berechnung durch den Vermieter
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage, nach welcher Berechnungsmethode in der Gewerberaume die Mietfläche berechnet wird. Demnach darf, wenn die Parteien keine Berechnungsmethode vereinbart haben, der Vermieter die für ihn günstigste wählen.