Zu geringe Vorauszahlungen auf die Betriebskosten
In einem Urteil vom 08.05.2013 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken über die Zulässigkeit eines sogenannten 'Lockvogelangebots' entschieden, also wenn die Höhe der Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten in dem Mietangebot offensichtlich zu niedrig angesetzt waren.