Vermietung an Medizintouristen im Wohneigentum
Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Landgericht München I im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur kurzzeitigen Vermietung als Ferienwohnung entschieden, dass auch eine kurzzeitige Vermietung an Medizintouristen erlaubt ist.