Schönheitsreparaturklausel – ölhaltige Farben
Welche Klauseln zu Schönheitsreparaturen noch wirksam, welche bereits unwirksam sind, darum wird weiterhin zwischen Mietern und Vermietern gerungen. Das Landgericht Berlin hatte über eine Klausel zu entscheiden, nach der der Mieter alleine oelhaltige Farben verwenden durfte.