Keine Mängelbeseitigung wenn Opfergrenze überschritten
Der Fall hat in Berlin hohe Wellen geschlagen: Ein Vermieter, der gleichzeitig Eigentümer des Nachbargrundstückes ist, lässt direkt vor Badezimmer- und Küchenfenster ein neues Wohnhaus hochziehen. Die Altmieter sitzen auf einmal in ihren Küchen und Badezimmern im Dunkeln.