Ansprüche der Gemeinschaft gegen Störer
Über die Frage, ob ein Eigentümer die Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gegen einen anderen Eigentümer wegen Störungen verfolgen kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Durchsetzung an sich gezogen hat, hat der BGH am 05.12.2014 entschieden.