Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung
Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei Vorbeschäftigung ist nach der Entscheidung des BAG vom 23.01.2019 nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei Vorbeschäftigung ist nach der Entscheidung des BAG vom 23.01.2019 nur noch in Ausnahmefällen möglich.