EnEV nicht eingehalten, kein Mangel
Reicht bereits die Tatsache, dass eine Immobilie die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält, aus, damit die Mietsache mangelhaft, der Mieter also zur Minderung der Miete berechtigt ist? Das Landgericht Köln musste hierzu entscheiden und meinte: nein!