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Überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand

Urteil // Landgericht Berlin // 64 S 74/17
In einer Entscheidung vom 14.02.2018 erklärt die 64. Kammer des Landgerichts Berlin, dass es nicht ausreichend ist, sich auf eine mehr als 10 Jahre zurückliegende umfangreiche Sanierung und Modernisierung des Wohnhauses zu berufen, um das wohnwerterhöhende Merkmal des überdurchschnittlichen Instandhaltungszustandes zu erfüllen.
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