Belehrung zur Übertragung von Urlaub bei Erkrankung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 24.07.2019 entschieden, dass den Arbeitgeber keine Verpflichtung trifft, gegenüber einem langfristig erkrankten Arbeitnehmer über den bevorstehenden Verfall von Urlaubsansprüchen aufzuklären.