Heizkostenabrechnung bei Schätzung des Verbrauchs
Mit Urteil vom 12.11.2014 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob die genaue Berechnung einer Schätzung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser in einer Heizkostenabrechnung durch den Vermieter zu erklären ist.