Verjährung des Anspruchs auf Mängelbeseitigung
Mit Urteil vom 17.02.2010 hat der BGH entschieden, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Mängelbeseitigung nicht möglich ist.
Mit Urteil vom 17.02.2010 hat der BGH entschieden, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Mängelbeseitigung nicht möglich ist.