Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
Die Parteien eines Mietvertrages sollten sich nicht auf die Wirksamkeit der Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht , verlassen, so der BGH mit Urteil vom 03.03.2021.
Die Parteien eines Mietvertrages sollten sich nicht auf die Wirksamkeit der Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht , verlassen, so der BGH mit Urteil vom 03.03.2021.