Ausgefallene farbliche Dekoration als Schaden
Mit Urteil vom 06.11.2013 wurde durch den Bundesgerichtshof der Klage eines Vermieters auf Zahlung von Schadensersatz stattgegeben, weil die Wohnung bei Rückgabe auf ausgefallene Weise in rot, gelb und blau farblich dekoriert war.