Werbegemeinschaft muss man nach Beitritt kündigen
Mit Urteil vom 11.05.2016 hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung einer Mieterin von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Leistung von rückständigen Werbebeiträgen an eine Werbegemeinschaft bestätigt, da sie ihre Mitgliedschaft nicht wirksam gekündigt hatte.