Widerruf der Mieterhöhung nach Fernabsatzrecht
Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das AG Spandau entschieden, dass ein Mieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzvertrages einfach widerrufen kann.
Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das AG Spandau entschieden, dass ein Mieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzvertrages einfach widerrufen kann.