Arbeitszeugnis auf Tag der Beendigung zu datieren
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.