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Lärmbelastete Lage und Citylage nach Berliner Mietspiegel 2017

Urteil // Amtsgericht Berlin-Charlottenburg // 210 C 286/17
Wenn Mietparteien darüber streiten, ob der Vermieter von dem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel verlangen kann, sind einige Merkmale besonders streitträchtig. Mit einem Urteil aus dem Jahr 2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg zu zwei dieser Merkmale die „besonders lärmbelastete Lage“ sowie die „bevorzugte Citylage“ entschieden.
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