Eilrechtsverfahren – Verhinderung von Modernisierungsarbeiten
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 12.06.2012 entschieden, dass ein Mieter eine nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Besitzes führt, im Eilverfahren unterbinden kann.