Eilrechtsverfahren: Verhinderung von Instandsetzungsarbeiten
Mit Beschluss vom 07.08.2012 wurde durch das Landgericht Berlin entschieden, dass ein Mieter Instandsetzungen an seinem Balkon verhindern kann, wenn der Vermieter nicht zuvor einen Duldungstitel erwirkt hat, da er in seinem Recht zum Besitz beeinträchtigt wird.