Einwendungsausschlussfrist im Gewerbemietvertrag
Mit Urteil vom 22.05.2018 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses in einem Gewerberaummietvertrag.
Mit Urteil vom 22.05.2018 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses in einem Gewerberaummietvertrag.
In einem Urteil vom 22.12.2015 grenzt das OLG Brandenburg ein, welche Mindestanforderungen eine Klausel zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung in einem Gewerberaummietvertrag erfüllen muss.