Minderung berechnet sich anhand Warmmiete
Mit Urteil vom 20.07.2005 hat der BGH entschieden, dass sich eine Minderung anhand der Warmmiete berechnet.
Mit Urteil vom 20.07.2005 hat der BGH entschieden, dass sich eine Minderung anhand der Warmmiete berechnet.
Mit Urteil vom 04.05.2005 hat der Bundesgerichtshof der Klage eines Mieters von Gewerberäumen stattgegeben, der Schadensersatz wegen erheblicher Unterschreitung der Mietfläche für einen Laden geltend gemacht hat. Darüber hinaus war der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Mit Urteil vom 24.03.2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer Abweichung von mehr als 10 % der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche ein Mangel der Mietsache vorliegt.