Keine Entfernung von Asbest bei abstrakter Gefahr
Mit Urteil vom 03.12.2014 hat das Landgericht Berlin seine Rechtsprechung zu Mängelbeseitigungsansprüchen bestätigt, nach der eine bloße abstrakte Gefährdung durch Asbest für einen Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. andere Gewährleistungsrechte wegen Mängeln nicht ausreichend ist.