Jahresabrechnung – Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten
Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.