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Jahresabrechnung – Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten

Urteil // Bundesgerichtshof // V ZR 193/17
Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.
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