Optische Mängel im Treppenhaus
Mit Urteil vom 16.04.1997 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass optische Mängel im Treppenhaus ein Recht zur Minderung der Miete begründen.
Mit Urteil vom 16.04.1997 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass optische Mängel im Treppenhaus ein Recht zur Minderung der Miete begründen.