Wartungskostenumlage unwirksam
Können Wartungskosten nur mit Kostenbegrenzung auf Mietende umgelegt werden? Und wann ist eine Wartungskostenumlage unwirksam? Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 12.02.2026 entschieden.
Können Wartungskosten nur mit Kostenbegrenzung auf Mietende umgelegt werden? Und wann ist eine Wartungskostenumlage unwirksam? Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 12.02.2026 entschieden.
Wann liegt eine unwirksame Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mietende vor? Hierzu hat das AG Hamburg mit Urteil vom 24.10.2025 entschieden.
Was ist unter einer Instandhaltung und Instandsetzung an „Dach und Fach“ zu verstehen? Welche Gebäudeteile sind hiervon umfasst? Und inwieweit kommt es dabei auf die konkrete vertragliche Ausgestaltung an? Zu diesen Fragen hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16.10.2025 entschieden.
Welche Voraussetzungen sind also an die Umlage von Wartungskosten in der Gewerberaummiete zu stellen? Und wann liegt eine unwirksame Wartungskostenklausel vor? Diese Fragen hat das OLG Rostock mit Urteil vom 08.10.2025 beantwortet.
Mit Urteil aus dem Jahr 2018 hat der BGH entschieden, dass für die fehlende Beschlussumsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft der Verwalter haftet.
Immer wieder erlebe ich, dass Mieter in der Gewerbemiete ihre Betriebskostenabrechnung ohne Prüfung akzeptieren. Weshalb es sich lohnt, die Betriebskostenabrechnung in der Gewerbemiete prüfen zu lassen, möchte ich in diesem Beitrag erklären.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
Mit einem Urteil vom 08.06.2017 hat das OLG Hamm präzisiert, welche Anforderungen an eine wirksame Umlage von Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie der Verwaltung in einem Gewerberaummietvertrag zu stellen sind.
Mit Urteil vom 26.09.2012 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, in welchem Umfang eine Umlage von Betriebskosten im Gewerberaummietrecht auf den Mieter möglich ist.
Mit Urteil vom 06.04.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage entschieden, in welchem Umfang Betriebskosten auf den Gewerberaummieter umgelegt werden können. Insbesondere bestand die Frage, ob eine Umlage der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als Betriebskosten auf Gewerberaummieter möglich ist.