Legionellenbefall als Mangel
Wann liegt bei einem Legionellenbefall ein Mangel vor, der ein Recht zur Minderung begründet? Diese Frage hat das LG Dresden mit Urteil vom 24.09.2024 entschieden.
Wann liegt bei einem Legionellenbefall ein Mangel vor, der ein Recht zur Minderung begründet? Diese Frage hat das LG Dresden mit Urteil vom 24.09.2024 entschieden.
Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hat mit Urteil vom 17.06.2021 entschieden, dass der Mieter bereits bei begründeter Besorgnis einer Gefahr durch Legionellen zur Minderung der Miete berechtigt ist.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 08.11.2016 entschieden, dass der Vermieter seine Mieter über den Umfang des Legionellenbefalls aufklären muss. Es gilt als erheblicher Pflichtverstoß, sie darüber im Unklaren zu lassen.
In einer gerade ergangenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Vorinstanz AG Charlottenburg und LG Berlin) ein sehr aufschlussreiches Urteil über die rechtlichen Folgen eines Legionellenbefalls im Trinkwasser eines Mietshauses erlassen.