Besichtigung einer „Messie-Wohnung“
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Urteil vom 29.03.2021 entschieden, dass ein Vermieter auch in der Corona-Pandemie das Recht zur Besichtigung einer "Messie-Wohnung" hat.
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Urteil vom 29.03.2021 entschieden, dass ein Vermieter auch in der Corona-Pandemie das Recht zur Besichtigung einer "Messie-Wohnung" hat.
Es ist wohl ein Alptraum eines jeden Vermieters, dass der eigene Mieter das Mietobjekt beschädigt und aufgrund einer Erkrankung nicht gekündigt werden kann. Dass bei sorgfältigem Arbeiten auch Mietverhältnisse mit depressiven/psychisch kranken Mietern letztlich beendet werden können, zeigt ein Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.01.2018.