Minderung berechnet sich anhand Warmmiete
Mit Urteil vom 20.07.2005 hat der BGH entschieden, dass sich eine Minderung anhand der Warmmiete berechnet.
Mit Urteil vom 20.07.2005 hat der BGH entschieden, dass sich eine Minderung anhand der Warmmiete berechnet.
Bereits mit Urteil vom 06.04.2005 hat der BGH entschieden, dass die Berechnung der Minderung stets anhand der Gesamtmiete erfolgt.
Mit Urteil vom 06.04.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage entschieden, in welchem Umfang Betriebskosten auf den Gewerberaummieter umgelegt werden können. Insbesondere bestand die Frage, ob eine Umlage der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als Betriebskosten auf Gewerberaummieter möglich ist.
Mit Urteil vom 05.02.1991 hat das Landgericht Kleve zu der Frage entschieden, inwiefern optische Mängel zur Minderung der Miete berechtigen.