Einbau von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 (VIII ZR 326/10) entschieden, dass ein Mieter den Austausch eines Erfassungssystems für Heizwärme und Warmwasser durch ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden hat, selbst wenn das vorhandeneSystem noch funktionstüchtig ist.
