Kein abstrakter Sicherheitszuschlag bei Anpassung der Vorauszahlungen
Mit Urteil vom 28.09.2011 erklärt der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter bei der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten darf der Vermieter nicht "abstrakt" einen Sicherheitszuschlag von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten verlangen darf.