Gemeinschaft muss Sanierungskosten für Dachterrassen und Balkone tragen
Viele Mandanten, die zu mir in die Beratung kommen, sind oft überrascht, wenn sich bei Prüfung der Unterlagen herausstellt, dass Ihnen weder der „mitgekaufte“ Keller (meistens: Sondernutzungsrecht) noch die Dachterrasse „gehört“.