Aufzug im Haus bei Wohnung im EG
In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 erklärt die 18. Kammer des Landgerichts Berlin, dass das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ nach dem Berliner Mietspiegel 2015 auch für Wohnungen im Erdgeschoss einschlägig sein kann.