Minderung wegen Shisha-Lounge
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin Mietern aufgrund der lauten Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge eine Mietminderung zugesprochen.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin Mietern aufgrund der lauten Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge eine Mietminderung zugesprochen.
Mit Urteil vom 23.09.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision von Mietern zurückgewiesen, die zum einen eine Mängelbeseitigung und zum anderen die Feststellung des Rechts zur Minderung begehrten, weil es nach ihrer Ansicht zu erheblichen Lärmbelästigungen gekommen war.