Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Kündigung
Mit Urteil vom 15. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der Frage, wann ein Vermieter bei einer unberechtigten Kündigung die Rechtsanwaltskosten des Mieters zu erstatten hat, präzisiert. War die Kündigung schon formell unwirksam, werden die Kosten nicht erstattet.