Bloße Vorratskündigung begründet keinen Eigenbedarf
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 04.09.2024 entschieden, wann eine bloße Vorratskündigung vorliegt, welche nicht zur Kündigung wegen Eigenbedarf berechtigt.
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 04.09.2024 entschieden, wann eine bloße Vorratskündigung vorliegt, welche nicht zur Kündigung wegen Eigenbedarf berechtigt.
Mit Urteil vom 15. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der Frage, wann ein Vermieter bei einer unberechtigten Kündigung die Rechtsanwaltskosten des Mieters zu erstatten hat, präzisiert. War die Kündigung schon formell unwirksam, werden die Kosten nicht erstattet.