Minderung bei vollständigem Ausfall der Heizung
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2014 hat die 63. Kammer des Landgerichts Berlin einem Mieter eine Minderung in Höhe von pauschal 60% der Miete aufgrund des Ausfalls der Heizung im Winter zugestanden, der von der Vermieterin auf Räumung nach Zahlungsverzugskündigung verklagt wurde.