Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2019 zeigt, wann ausnahmsweise die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung möglich ist.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2019 zeigt, wann ausnahmsweise die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung möglich ist.
Gerade bei Beendigung des Mietverhältnisses kommt es nicht selten zum Streit zwischen den Parteien, ob Schäden innerhalb der Wohnung auf einen „üblichen Gebrauch“ oder aber auf eine Pflichtverletzung Mietender zurückzuführen sind.