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Verstoß gegen die Schriftform durch Mietanpassung

Urteil // Bundesgerichtshof // XII ZR 43/17

Der Bundesgerichthof hat mit seinem Urteil vom 11.04.2018 erklärt, dass ein Schriftformverstoß vorliegt, wenn die Parteien eine Mietanpassung vereinbaren diese jedoch nicht im Nachtrag zum Mietvertrag geregelt wird. Bei der Miete handelt es sich um einen vertragswesentlichen Umstand, sodass jegliche Änderungen hierrüber dem Schriftformgebot unterliegen.

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