Befristung bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Das BAG hat mit Urteil vom 12.06.2019 entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Neugründung einer Tochtergesellschaft möglich ist.
Das BAG hat mit Urteil vom 12.06.2019 entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Neugründung einer Tochtergesellschaft möglich ist.
Mit Urteil vom 07.04.2004 hat das Bundesarbeitsgericht über die Voraussetzungen entschieden, die vorliegen müssen, damit ein Arbeitsvertrag aufgrund eines projektbedingt erhöhten Personalbedarfs befristet werden darf und wann eine solche Befristung unwirksam ist.