Anforderungen an Begründung der Eigenbedarfskündigung
Mit Urteil vom 15.11.2016 hat das Landgericht Berlin die Räumungsklage eines Vermieters zurückgewiesen, da die von ihm erklärte Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend begründet war. Das Urteil verdeutlicht, dass die Instanzgerichte zum Teil immer noch hohe Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung stellen.