Einwendungsausschlussfrist im Gewerbemietvertrag
Mit Urteil vom 22.05.2018 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses in einem Gewerberaummietvertrag.
Mit Urteil vom 22.05.2018 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses in einem Gewerberaummietvertrag.
Wie wichtig es ist, Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen rechtzeitig zu erklären, zeigt ein Urteil vom 02.06.2016 des Landgerichts München, mit dem es einen Mieter einer Wohnung zur Nachzahlung u.a. auf eine Betriebskostenabrechnung verurteilt hat.
In einem Urteil vom 22.12.2015 grenzt das OLG Brandenburg ein, welche Mindestanforderungen eine Klausel zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung in einem Gewerberaummietvertrag erfüllen muss.